Bericht zur Bestrahlung von Lebensmitteln in der EU

Brüssel/Berlin, 11.10.2002 um 16:12
Die Europäische Kommission verabschiedete einen Bericht über die Bestrahlung von Lebensmitteln in der EU, der unter anderem auch Auskunft darüber gibt, inwieweit Lebensmittel auf dem EU-Markt ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
Der Bericht ist der erste seiner Art und stützt sich auf Kontrollen der nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten. Generell konstatiert der Bericht ein hohes Maß an Umsetzung der Vorschriften.

Bestrahlung ist eine physikalische Behandlung von Lebensmitteln mit hochenergetischer ionisierender Strahlung. Sie kann dazu verwendet werden, die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern und/oder Gesundheitsrisiken zu verringern, die mit bestimmten Lebensmitteln wegen des Vorhandenseins gesundheitsschädlicher Mikroorganismen verbunden sind.

Der Bericht fasst die Ergebnisse der Kontrollen von September 2000 bis Dezember 2001 zusammen. In diesem Zeitraum hatten nur sechs Mitgliedstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Anlagen die Zulassung erteilt Lebensmittel zu bestrahlen (Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Vereinigtes Königreich). Die einzelnen Berichte der Mitgliedstaaten weisen darauf hin, dass die Anlagen die Anforderungen der Richtlinie größtenteils erfüllten.

Acht Mitgliedstaaten (Österreich, Deutschland, Finnland, Griechenland, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich) führten Kontrollen von im Handel befindlichen Lebensmitteln durch. Es stellte sich heraus, dass nur wenige bestrahlte Erzeugnisse auf dem Markt sind, die nicht korrekt gekennzeichnet sind. Es handelt sich dabei um Kräuter, Gewürze oder Lebensmittel, die Kräuter oder Gewürze enthalten, wie Froschschenkel, Garnelen oder Gemüse.

Im Vereinigten Königreich stellten die Behörden fest, dass 42 Prozent bestimmter Nahrungsergänzungen (Aloe Vera, Luzerne, Teufelskralle, Knoblauch, Ingwer, Ginkgo Biloba, Ginseng, Guarana, Kawa-Kawa, Sägepalmen-Extrakt, Silymarin, Kurkuma) bestrahlt sind. Da die meisten dieser Nahrungsergänzungen in der EU nicht bestrahlt werden dürfen, forderte die Kommission die anderen Mitgliedstaaten auf, in diesem besonderen Bereich verstärkt zu kontrollieren.

Insgesamt wurden über 6500 Lebensmittelproben untersucht, 1,5 Prozent erwiesen sich als bestrahlt, aber nicht entsprechend gekennzeichnet.

Der Bericht in allen Sprachen findet sich auf der WebSite der EU-Kommission (Rubrik „Jährliche Berichte“).